Bereits 2018 fand in Oberpframmern ein Runder Tisch Energienutzungsplan in Zusammenarbeit von Gemeinderat und Arbeitskreis Energie statt, damals unter Leitung der Energieagentur Ebersberg. Das Format war erfolgreich - viele der damals erarbeiteten Maßnahmen konnten in der Zwischenzeit umgesetzt werden. Die Ergebnisse eines zweiten Runden Tisches Energienutzungsplan liegen nun vor.
Seit 2018 hat sich die Klimakrise massiv verschärft. Der Handlungsdruck, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern sehr kurzfristig zu beenden, ist gestiegen. Ein weiteres Verzögern und Verschieben wird irreversible Folgen haben. Die Frage ist: Wollen wir jetzt eine Transformation „by Design“ oder später eine Transformation „by Desaster“?
Eine Gemeinde kann nur im eigenen Wirkungsbereich direkt handeln. Dazu gehört an erster Stelle die Schaffung von Baurecht für erneuerbare Energieerzeugungsanlagen. Ohne diese ist ein Erreichen des Klimaschutzziels nicht denkbar. Eine Gemeinde kann darüber hinaus in vielen Bereichen Vorbild und Ideengeberin sein. Sie kann regulieren und unterstützen. Sie kann konkrete Angebote machen und damit das Handeln von Bürgerinnen und Bürgern sowie die zukunftsfähige Ausrichtung von Unternehmen beeinflussen.
Seit 2018 wird der Fortschritt bei der Reduktion von Treibhausgasen und beim Ausbau der erneuerbaren Energie für die Kommunen im Landkreis Ebersberg alle zwei Jahre im Treibhausgasbericht erfasst und veröffentlicht. Potenziale zur Erreichung der Klimaschutzziele werden in Energienutzungsplänen beschrieben. Eine aktuelle Hilfestellung bietet der digitale Energienutzungsplan von 2023. Abgestimmt auf die lokalen Rahmenbedingungen werden darin dezidiert Maßnahmen zur Erreichung von Energiewendezielen beschrieben.
Im Januar 2023 fand der zweite Runde Tisch Energienutzungsplan in Oberpframmern statt. Der Workshop wurde dieses Mal vom Arbeitskreis Energie vorbereitet, ausgearbeitet und moderiert. Wie schon 2018 stand im Fokus, umsetzbare Lösungen und konkrete Maßnahmen im Detail zu verstehen, einzuordnen und zu priorisieren sowie erste Schritte zu definieren und Verantwortlichkeiten festzulegen. Was bringt unsere Gemeinde schnell und wirkungsvoll voran? Wo und vor allem wie packen wir das am besten an?
Die finalen Ergebnisse des Workshops wurden, nach einer weiteren Sitzung im Mai 2023 zur Klärung offener Punkte, in einer Broschüre festgehalten. Diese Ausarbeitung ist ein Programm, wie die Gemeinde ihre kommunalen Aufgaben im Klimaschutz stemmen kann. Es macht deutlich, was eine Kommune, eben auch eine kleine Kommune, zur Erreichung der Klimaschutzziele beitragen kann – und sollte. Die Kooperation mit dem AK Energie und tatkräftige Unterstützung ehrenamtlicher AK-Mitglieder ist im Programm dokumentiert. Der Gemeinderat als Vorbild und mit Einfluss, aber auch Gewerbetreibende, Bürgerinnen und Bürger stehen in Verantwortung.
Die Ergebnisbroschüre Version V8 vom 29.08.2023 kann hier herunterladen werden.
Aktueller Nachtrag: Im Frühjahr 2024 hat der AK Energie die Maßnahmen priorisiert. Kriterien waren deren Umsetzbarkeit, Wirksamkeit hinsichtlich der Erreichung von Klimazielen, verfügbare Resourcen und Kompetenzen, mögliche Unterstützung durch den Gemeinderat, verfügbare Fördermittel und weitere. Diese priorisierte Liste wurde dem Gemeinderat zur Begutachtung übergeben.
In der öffentlichen Sitzung vom 2. Mai (dokumentiert unter TOP 9) wurde im Gremium die Priorisierungsliste nochmals ausführlich diskutiert. Dabei hat man sich auf fünf Schwerpunkte geeinigt, bei denen sich die Gemeinde in der Lage sieht, diese umzusetzen; in welchem Zeitraum dies erfolgt, hängt von dem jeweiligen Projekt und den damit verbundenen bürokratischen und rechtlichen Hürden ab, bzw. vom Bedarf.
Diese sind:
- Solar& Wind: Freiflächen PV
- Solar & Wind: PV auf Gemeinde-Liegenschaften
- Solar & Wind: AusbauWindenergie fördern (Bürgerwindanlagen)
- Mobilität: gemeindlicher E-Fuhrpark
- Wärme: Infokampagne Wärme für Neubaugebiet
Alle andere im Maßnahmenkaltalog aufgeführten Projekte werden im Auge behalten bzw. sind bereits in der Umsetzung (z.B. Einstellung eines Klimaschutzmangers).
Es gibt allerdings auch Maßnahmen, auf die weder der Gemeinderat noch der AK Energie hinreichend Einwirkunsgsmöglichkeiten sieht und die deswegen depriosiert werden mußten. HIerzu gehören beispielsweise die Maßnahmen zu "Wärme Fokus Großverbraucher", "Abwärme Gasspeicher" und die Projektierung einer Agri-PV-Pilotanlage.