Noch nicht so sehr in unserer Gemeinde, aber in manchen Nachbargemeinden. Und das liegt nicht an einer Kommunalförderung, die es teilweise auch gibt, sondern daran, dass die Modulpreise für Solarstromerzeugung massiv gefallen sind und weiter fallen. In China sind beachtliche Produktionskapazitäten in den letzten Jahren aufgebaut worden - typisch für ein Massenprodukt rechnet sich die Produktion nur unter Volllast in der Fertigung - aber aufgrund von diversen Problemen in der chinesischen Binnenkonjunktur (insbesondere zu nennen ist die Immobilienkrise) ist die Nachfrage im Inland geringer als prognostiziert, so dass China seit einiger Zeit Module in den Weltmarkt zu nie gesehen Tiefstpreisen drückt.
Mit dem Solarpaket I, das noch immer nicht verabschiedet wurde, aber wohl bald endlich beschlossen sein wird, entfallen die wesentlichen Einschränkungen: Balkonsolar darf dann auch mit Stromzählern ohne Rücklaufsperre betrieben werden und die erlaubte Einspeiseleistung steigt von 600 W auf 800 W. Im Zuge der Verabschiedung wird auch die Änderung einer VDE-Norm erwartet, so dass der Betrieb mit einem normalen Schuko-Stecker mit einem im Wechselrichter integrierten NA- Schutz (= „Netz- und Anlagenschutz“) möglich ist. Außerdem muss eine solche Balkonanlage nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet werden. Nur der Eintrag im Markstammdatenregister, der in wenigen Minuten getan ist, bleibt. Vielerorts werden diese Einschränkungen ohnehin ignoriert und das Thema boomt auf Abnehmer wir auch Herstellerseite. Derzeit sind Systeme zu stark gesunkenen Preisen (z.B. 850 Wp für < 300 €) erhältlich, die über ein einen Begrenzer bei 600 W verfügen, der dann nach Verabschiedung des Solarpakets I deaktiviert werden kann. Außerdem sind alle diese Anlagen bereits von der MwSt. befreit.
Der Begriff Balkonsolaranlage ist im Übrigen etwas missverständlich, denn der Betreiber darf diese auch im Garten aufstellen, an der Fassade anbringen, und auch auf dem Dach installieren.