Der Arbeitskreis Energie Oberpframmern hat sich mit der Petition der Initiatve „Gegenwind Höhenkirchener & Hofoldinger Forst“ auseinandergesetzt. In der Petition selbst werden leider sehr viele falsche Aussagen getroffen. Diese möchten wir in unserer Antwort korrigieren.
Wir haben den Text der Petition zum Stand Ende Februar hier zitiert. Der Text der Petition ist kursiv, unsere Erwiderung nicht.
Diese Petition richtet sich an die Bürgermeister der in den Arbeitsgemeinschaften „Windenergie im Höhenkirchener Forst“ und „Windenergie im Hofoldinger Forst“ vertretenen Gemeinden, die dort ebenfalls vertretenen Landräte, an den Bayerischen Ministerpräsidenten, Herrn Dr. Markus Söder, sowie die für die Staatsforsten verantwortliche Staatsministerin, Frau Michaela Kaniber. Forderung Die Planungen und Voruntersuchungen für Windradprojekte in Münchens südöstlichen Landschaftsschutzgebieten und Klimawäldern (Hofoldinger und Höhenkirchener Forst, Ebersberger Forst und Forstenrieder Park) sollen, unabhängig von den bisherigen Ergebnissen, gestoppt werden. Die Projekte sollen so schnell wie möglich beendet werden. Die Arbeitsgemeinschaften sollen so schnell wie möglich abgewickelt und aufgelöst werden. Es gibt wie weiter unter ausgeführt keinen sachlichen Grund, die Vorbereitung für die Windenergieprojekte in unserer Gegend zu stoppen, ganz im Gegenteil: Wir werden unserer Verantwortung für uns, unsere Kinder und für die Klimagerechtigkeit hierzulande wie auch global nur gerecht, wenn wir endlich entschlossen handeln, d.h. für uns, in unserem Landkreis die beschlossene Energiewende voranzutreiben. Wälder sind eine der günstigsten Maßnahmen gegen den Klimawandel, denn sie können etwas, das die Menschen zwar nachzuahmen versuchen, aber von dem sie die Technik noch nicht gemeistert haben: der Atmosphäre CO2 entziehen. Sie werden deshalb auch als CO2-Senken bezeichnet. Jede Zerstörung und Abholzung befeuert sozusagen die globale Erwärmung. Eine Wiederaufforstung an anderer Stelle, die immer wieder aufgeführt wird, braucht Jahrzehnte, bis sie eine nennenswerte Menge an CO2 aufnehmen und einlagern kann. Wälder sind nicht nur als CO2-Senke, sondern wegen ihres Erholungswerte für den Menschen unverzichtbar. D.h. aber nicht, dass jede Abholzung widersinnig ist. Die dauerhaft freizuhaltende Rodungsfläche für eine Windenergieanlage ist typischerweise 0,3 Hektar (ungeachtet der verpflichtenden Wiederaufforstung mit einem Faktor von mindestens 1,2). Im Laufe von 20 Jahren, der minimalen Betriebsdauer einer Windenergieanlage, bindet der Wald auf einer Fläche von 0,3 Hektar 65 Tonnen CO2. Eine Windenergieanlage vermeidet in der derselben Zeit ganze 76.000 Tonnen CO2, also mehr als das Tausendfache, das die Bäume am Standort binden. Eine ökologische Energieversorgung kann nur dann ökonomisch sinnvoll funktionieren, wenn sie auf physikalischen Grundsätzen beruht und nicht auf einer politisch verordneten Wunschvorstellung. Die Forste im Münchner Südosten sind erwiesenermaßen Schwachwindgebiete, eventuelle Wirtschaftlichkeit für die Betreiber kann – wenn überhaupt – nur durch eine 29%ige Zusatzförderung für besonders ungeeignete Standorte (§36h EEG) erreicht werden, zu Lasten der Strombezieher und Steuerzahler. Die Fortschritte in der der Windenergieanlagentechnik der letzten Jahre sind so enorm, dass inzwischen ihr Betrieb auch in sogenannten Schwachwindgebieten sinnvoll geworden ist. Sie erbringt im Vergleich mit allen anderen Energieerzeugungsanlagen die mit Abstand größte CO2-Einsparung auf kleinster Fläche. Außerdem haben Windenergieanlagen – annähernd gleichauf mit PV-Freiflächenphotovoltaik - die niedrigsten Stromgestehungskosten pro erzeugter Megawattstunde. Die CONTRA-Petition erwähnt nicht die seit Jahrzehnten offene und versteckte Förderung aller fossilen Energieerzeugungsanlagen, bei denen Rückbaukosten und vor allem heutige und spätere Umweltkosten nicht den Energieerzeugern, sondern den Steuerzahlen angelastet werden. Gemäß einer Studie fördert Deutschland die Gewinnung, Verarbeitung und Nutzung von Kohle, Öl und Gas mit mehr als 46 Mrd. Euro pro Jahr. Dies ist eine konservative Schätzung, da externe Effekte wie Umwelt – und Gesundheitsschäden, die volkswirtschaftliche Kosten verursachen, in dieser Berechnung nicht enthalten sind. Hier ein Bericht von Greenpeace dazu. Eine Energiewende mit Windrädern- und Photovoltaikanlagen ist ohne Speicher nicht realisierbar und mit Speichern nicht bezahlbar. Windräder ersetzen also keine konventionellen Kraftwerke. Die Überbrückung von Dunkelflauten mittels Speicherung von (grünem) Wasserstoff wird – wenn überhaupt – erst in einigen Jahren einen nennenswerten Beitrag leisten können. Das Gegenteil ist der Fall: Zug und Zuge werden zunächst Kernkraftwerke vom Netz genommen und zeitversetzt auch Kohlekraftwerke und durch erneuerbare Energieerzeugungsanlagen ersetzt. Dabei hilft der Umstand, dass Wind- und PV-Energie komplementäre Verläufe sowohl über 24 Stunden als auch übers Jahr haben (Windenergie wird nachts und insbesondere im Winter geerntet, genau dann, wenn Sonnenenergie ihr Minimum hat). Mit dem Ausbau dieser beiden Pfeiler im richtigen Verhältnis lässt sich die Erzeugung erneuerbare Energien sehr gut auf die tägliche wie auch saisonale Strombedarfskurve einstellen. Grundlastfähige Energieerzeuger sind unabdingbar, um Zeiten ohne oder mit wenig Sonne und Wind zu überbrücken („Regelenergie“); aber entgegen allen Befürchtungen konnte in Deutschland mitnichten ein signifikanter Bedarfsanstieg für Regelenergie beobachtet werden, trotz des massiven Anwachsens der erneuerbaren Erzeugungsanlagen in den letzten 20 Jahren. Der Ressourcenverbrauch für die Errichtung von Windkraftanlagen sowie für den Ausbau der Netze zum Ausgleich der fluktuierenden Stromerzeugung ist gigantisch. Windräder haben eine durchschnittliche Lebensdauer von zwanzig Jahren. Die Rotorblätter sind Sondermüll. Die Entsorgung von tausenden Windrädern wird mittelfristig zum gravierenden Umweltproblem. Die derzeitige Form der Energiegewinnung aus Wind ist entgegen der landläufigen Behauptung nicht nachhaltig. Auch wenn die Glasfaserkunststoffe (GFK) und Kohlenstofffaserverstärkter Kunststoff (CFK) in den Rotorblättern die Recycling- und Entsorgungsbranche vor neue Herausforderungen stellt, sind 80 bis 90 Prozent einer Windenergieanlage wiederverwertbar. Hauptsächlich handelt es sich dabei um Beton (Fundament und, je nach Bauweise, Turm), Stahl (Turm) sowie zu einem geringen Anteil um weitere Metalle, z. B. Kupfer oder Aluminium (Generator und Anlagenelektronik). Hinzu kommt, dass der Ressourceneinsatz für dieselbe kumulierte Energieerzeugung über die Lebensdauer wesentlich günstiger ist als bei Kohle und Gaskraftwerken, ganz zu schweigen von Kernkraftwerken. Moderne Windenergieanlagen können sich bereits in deutlich weniger als 12 Monaten energetisch amortisieren: Die für Herstellung, Nutzung und Entsorgung verbrauchte Energie ist durch eigene Stromproduktion wieder ausgeglichen. Der exakte Wert ist abhängig von der Anlagenleistung und -höhe sowie vom Standort. Darüber hinaus erzeugt eine Windenergieanlage während ihrer 20-jährigen Laufzeit bis zu 70 mal so viel Energie wie für ihre Herstellung, Nutzung und Entsorgung benötigt wird. Rechnet man die Wiederverwertung der Materialien in die Ökobilanz mit ein, erzeugt eine Anlage sogar bis zu 90 mal mehr Energie. Bei dezentraler erneuerbarer Energieerzeugung ist ein Großteil der geplanten Netztrassen überflüssig. Die fluktuierende Stromerzeugung von Windenergieanlagen kann im Verbund mit PV-Anlagen und Biogaskraftwerken kompensiert werden. Dabei ist das Potenzial durch intelligente Bedarfssteuerung („Smart Grids“) noch nicht einmal berücksichtigt. Die Nachhaltigkeitsbilanz erneuerbarer Energiekraftwerke ist unvergleichlich besser als bei allen fossilen Kraftwerken. Strom und andere Energieformen müssen für alle bezahlbar sein – auch für die Ärmsten in unserer Gesellschaft. Die garantierte Vergütung, die auch für nicht eingespeisten Strom an die Betreiber von Windrädern gezahlt wird, muss abgeschafft werden! Erneuerbare Energien haben die Stromerzeugung erst richtig billig gemacht, Wind- und PV-Energie haben hinsichtlich Ihrer Gestehungskosten fossil erzeugter Energie uneinholbar abgehängt und die weitere Entwicklung wird diese Schere noch vergrößern. Die den Bürgern in Rechnung gestellten Stromkosten sind davon abgekoppelt und Ergebnis eines stark verzerrenden Preismodells. Die Vergütung von eingespeister erneuerbarer Energie beträgt ca. 20 Prozent des typischen Endverbraucherpreises und wird teilweise durch die erreichte Reduktion der Erzeugungskosten kompensiert. Dagegen werden viele Elektrizitäts-Großabnehmer von der Umlage zum Nachteil der Umlagezahler befreit und Umweltkosten fossiler Kraftwerke aus dem Steuergeldaufkommen der Bürgerschaft finanziert. Privilegien der Windindustrie, hier § 35 BauGB „Privilegiertes Bauen im Außenbereich“, gehören abgeschafft, damit Wald-, Feucht-, Naturschutz- und Wasserschutzgebiete erhalten bleiben und Lebensräume für Menschen und Tiere nicht gefährdet werden. Die Privilegierung einzelner Technologie durch das „Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verhindert technische Innovation. Seit Jahrzehnten werden fossile Energieerzeugungstechnologien privilegiert behandelt und subventioniert (z.B. „Kohlepfennig“) und die Folgekosten dem Steuerzahler aufgebürdet. Wären die wahren Kosten von Kohle- und Kernenergie den Betreibern in Rechnung gestellt worden, hätte sich erneuerbare Energieerzeugung viel früher etabliert. Das und nicht das Korrektiv EEG hat technische Innovation verhindert. Durch Artenschutz- und Umweltverträglichkeitsprüfungen wird in aufwendigen Verfahren sichergestellt, dass Schutzgebiete und Lebensräume gewahrt bleiben. Nicht erwähnt und medial beachtet wird, dass für fossile Erzeugung Menschen umgesiedelt und Lebensräume zerstört werden. Mit Stand 2018 wurden in Summe 125.000 Menschen und 372 Orte in Deutschland Opfer allein des Braunkohletagebaus. Weitere verheerende Folgen dieser Energiepolitik, wie z. B. die großflächige Absenkung des Grundwasserspiegels, sind in der Öffentlichkeit kaum bewusst. Der forcierte Zubau von wetterbedingt unzuverlässigen Windkraftanlagen verursacht zunehmend Probleme im Stromnetz. Das Redispatching wird zunehmend schwieriger und kostenintensiver, als Folge steigen auch die Netzkosten. Die Gefahr eines Black- oder Brownouts wächst. Grundlastfähiger Strom aus den konventionellen Kraftwerken unserer Nachbarländer muss in zunehmender Menge zur Sicherung unseres Stromnetzes vorgehalten werden. Wie bereits unter Punkt 3 dargestellt, ist nachweislich ein signifikanter Anstieg des Bedarfs an Regelenergie trotz des Booms der erneuerbaren Energie ausgeblieben. Grundlastfähige Energieerzeuger werden sicherlich gebraucht (d. h. aber nicht nur fossile Kraftwerke, sondern auch Biogasanlagen und Wasserkraftwerke). De facto sinkt die Kapazität der notwenigen Grundlasterzeuger. Vielmehr entsteht in den letzten Jahren das Problem, dass hocheffiziente Gaskraftwerke verlängerte Stillstandszeiten erfahren, da weniger Grundlast gebraucht wird als prognostiziert. Das bisher nicht ausgeschöpfte Potenzial des Lastmanagements in der Industrie kann dazu beitragen, den Strombedarf flexibler an die aktuelle Strombereitstellung anzupassen. Damit braucht niemand Angst vor der sogenannten Dunkelflaute zu haben, ein von Gegner der erneuerbaren Energien gern genutztes Schreckensszenario. Nach Angaben des Umweltbundesamtes erzielt Deutschland seit 2003 Überschüsse beim grenzüberschreitenden Stromhandel. Dass der Überschuss im Jahr 2020 gesunken ist, ist nach Einschätzung von Experten eine Folge der gestiegenen Kosten für die Stromerzeugung aus Braunkohle. "Für unsere Nachbarländer war es aufgrund der hohen CO2-Preise günstiger, mit den eigenen Gaskraftwerken Strom zu erzeugen, als Braunkohlestrom in Deutschland zu kaufen. Deshalb gingen auch die Stromexporte deutlich zurück", sagte Prof. Bruno Burger vom Fraunhofer Institut für solare Energiesysteme. Windräder töten Vögel und Fledermäuse, durch Kollisionen oder zerplatze Lungen (Barotrauma). Bei besonders kollisionsgefährdeten Vogelarten gefährden sie lokale Populationen und langfristig den Bestand. Jede weitere Windkraftanlage sorgt für ein stetig steigendes Tötungsrisiko, – auch bei vielen gefährdeten und streng geschützten Arten. Hinzu kommen erhebliche Störungen der Lebensräume, die Brutabbrüche und Rückgang der Fortpflanzungsrate zur Folge haben. Das im Bundesnaturschutzgesetz festgelegte Tötungsverbot muss auch für die Windenergie gelten, umso mehr wenn es sich um Arten handelt, die EU-artenschutzrechtlich durch die Vogelschutz- und FFH-Richtlinien streng geschützt sind. Keine Windenergieanlage wird genehmigt, wenn die artenschutzrechtliche Prüfung nicht bestanden wird. Die Zahl von getöteten Vögeln durch die ca. 30.000 Windenergieanlagen in Deutschland geht sicherlich in die 10.000nde und zeigt, dass solche Prüfverfahren ihre Berechtigung haben. Die Zahl der getöteten Vögel durch Vogelschlag an Glas, an Stromleitungen, in Fischfangnetzen, durch jegliche Verkehrsmittel und durch Pestizide ist im Bereich von mehreren 10 Millionen. Völlig unbeantwortet ist die Frage, welches Sterben in der Avifauna durch zu trockene Habitate infolge des nicht abgewendeten Klimawandels ausgelöst wird. Der Wald als einzigartiges Ökosystem und Lebensgrundlage für alle Geschöpfe der Erde und die Landschaft als nicht erneuerbares Kulturgut sind Schutzgüter von höchster Priorität. Weder Wald noch Landschaft dürfen durch Windkraftanlagen industriell überprägt werden. Mensch und Tier verlieren Rückzugs- und Erholungsräume. In den für die WKA vorgesehenen Forsten befinden sich Brunnen für die Wasserversorgung des Großraums München, die Gebiete liegen teilweise in der Schutzklasse II. Es ist unverantwortlich dort gigantische Betonsockel einzubringen, abgesehen von möglichen Leckagen oder Bränden in den Anlagen selbst. Den Wald als einzigartiges Ökosystem und als Lebensgrundlage aller Geschöpfe zu erhalten ist wesentliche Motivation, die Energiewende erfolgreich voranzubringen. Der Flächenverbrauch von Windenergieanlagen ist minimal und gefährdet bei Weitem nicht den Wald in seiner Funktion. Zur Einordnung: Im Ebersberger Forst ist die Fläche nur einer geräumten Trasse, die das Gebiet schachbrettartig durchkreuzen, weit größer als die durch 5 Wenergieanlagen erforderliche Fläche. Deutschland und selbst das im Alpenstaugebiet niederschlagsbegünstigte Bayern entwickeln sich zu Wasserknappheitsgebieten. Die eigentliche Gefahr für alle unsere Wälder ist die zunehmende Austrocknung der Böden und die daraus folgende Kettenreaktionen (z.B. Harzarmut der Bäume, Borkenkäferbefall; oder mangelnde Bodenhaftung, Windbruch) Wenn für die Errichtung von Windrädern Waldfläche gerodet werden muss, würde sich die dauerhaft freizuhaltende Fläche auf 0,3 Hektar je Anlage belaufen. Diese Fläche ist in der Regel im gleichen Umfang an anderer Stelle im/am Forst wieder aufzuforsten. Die bilanzielle Klimaschutzleistung durch die Windenergieanlagen ist um mehr als den Faktor 1000 höher als rein durch den Wald. Zum Vergleich: Auf 0,3 Hektar bewirtschafteter Wald, dies entspricht der Fläche von einer Windenergieanlage, werden im Laufe von 20 Jahren etwa 66 Tonnen CO2 gebunden. Eine Windenergieanlage verhindert im Laufe von 20 Jahren dagegen die Freisetzung von über 76.000 Tonnen CO2. (Annahmen: Jährlicher Stromertrag von 8 Mio kWh, Herstellenergie einer Anlage 3.500 MWh, bundesdeutscher Strommix mit 486 g CO2e/kWh.) Windräder führen zu Gesundheitsstörungen bei sensiblen, direkten Anwohnern. Die Schall- und Infraschallemissionen von Windrädern verursachen nachweislich Schlafstörungen und bei Langzeit-exposition weitere schwerwiegende Beeinträchtigungen der Gesundheit. Das Grundrecht auf Unversehrtheit darf nicht durch eine verfehlte Energiepolitik ausgehebelt werden. Das Grundrecht auf Unversehrtheit wird seit Jahrzehnten durch eine verfehlte Energiepolitik missachtet, und zwar durch gesundheitsschädliche, aber vermeidbare Emissionen der fossilen Energiewirtschaft, Industrie und Verkehr (CO2, Feinstaub, Erwärmung von Flüssen und Gewässern durch Kühlwasser, Lärm, etc.). Dem gegenüber steht eine nahezu ideale Nullemissionstechnologie (WEA-Emissionen beschränken sich im Wesentlichen auf die Herstellungs- und Rückbauphase). Schallemission liege bei den üblichen Abständen zur Wohnbebauung in allen Frequenzbereichen unter denen anderer menschengemachter Schallquellen (insbesondere dem des Verkehrs). Infraschall und tieffrequente Geräusche sind alltäglicher Bestandteil unserer technischen und natürlichen Umwelt, z.B. verursacht durch Straßenverkehr und Industrieanlagen, aber auch durch Wind und Gewitter. Diverse Studien haben gezeigt, dass eine körperliche Wahrnehmung von Infraschall bei sehr niedrigen Frequenzen (unter 16 Hertz) erst ab 90 Dezibel möglich ist. So können z. B. Föhnwinde, schwerer Seegang oder aber auch das Abrollgeräusch von PKW- oder LKW-Reifen einen Schalldruck von über 100 Dezibel erreichen. Die Insassen eines fahrenden PKW sind etwa 120 Dezibel ausgesetzt (bei 20 Hertz). Verglichen mit anderen technischen und natürlichen Quellen ist der von Windenergieanlagen hervorgerufene Infraschall gering. Bereits in 150 Metern Abstand liegt er deutlich unterhalb der Wahrnehmungsgrenze des Menschen, in den üblichen Abständen zur Wohnbebauung entsprechend noch weiter darunter. Es gibt keinen wissenschaftlichen Nachweis einer schädlichen Wirkung von Infraschall unterhalb der Wahrnehmbarkeitsgrenzen. Aber die unbegründete Angst vor unhörbaren Effekten kann tatsächlich krank machen („Nocebo-Effekt"). Der Beitrag der Windkraft zur gesamten Energieversorgung ist trotz aller Jubelmeldungen und über 30.000 Windrädern nur minimal. Er beträgt etwa 3 Prozent der Primärenergie! Angesichts der existenziellen Bedrohung für Mensch und Natur, der aktuellen Kosten von jährlich ca. 50 Mrd. € (Energiewende bis 2050 gemäß Fraunhofer Institut), sowie der enormen und bislang nicht kalkulierten Folgekosten kann von verantwortungsvoller „Daseinsvorsorge“ keine Rede sein. Der Zubau von Windkraftanlagen ist somit kein geeignetes Instrument, um die propagierten Ziele zu erreichen. Der Fokus sollte stattdessen auf energiesparende Innovationen in den noch weitgehend unerschlossenen Segmenten Wärme und Mobilität, die heute fast 80% des Primärenergiebedarfs repräsentieren, gelegt werden. Der vergleichsweise kleine Beitrag der Windkraft zur Primärenergie ist gerade der Ausdruck seiner Nachhaltigkeit, der Beitrag zum Endenergieverbrauch ist nämlich wesentlich höher: Der Primärenergieverbrauch ergibt sich aus dem Endenergieverbrauch und den Verlusten, die bei der Erzeugung der Endenergie aus der Primärenergie auftreten. Die sind bei den modernsten Gaskraftwerke noch moderat (Wirkungsgrad bis über 60%), bei modernen Steinkohlekraftwerke überwiegen bereits die Verluste (Wirkungsgrad teilweise 44%-47%); bei Braunkohlkraftwerken sind die Verluste noch größer. Über die gesamte installierte Kraftwerkskapaziät (neue und ältere Anlagen) in Deutschland wird für jede Kilowattstunde auf der Endenergieverbrauchseite ungefähr 3 Kilowattstunden auf der Primärseite eingesetzt. Eine unverantwortliche Ressourcenverschwendung bei gleichzeitiger massiver Emissionsbelastung von Luft, Wasser und Boden. 2019 hatte Windenergie einen Anteil von 21% des Endenergiebedarfs für Elektrizität. Der 3 mal höhere Beitrag der Windenergie zur Ressourcen- und Emissionseinsparung auf der Primärseite ist also ganz beachtlich, wenn auch immer noch nicht ausreichend. Mensch und Natur sind primär und sehr direkt durch die fossile Ressourcenverschwendung mit einhergehender Emissionsbelastung bedroht und die Folgekosten drohen vor allem aus dem Rückbau der fossilen Energiewirtschaft und der Behebung bereits entstandener Schäden (man denke z. B. an die zeitlich unbegrenzten Folgekosten des stillgelegten Ruhrgebietsbergbaus). Die Energiewende in den Segmenten Wärme und Mobilität muss ebenfalls vorangetrieben werden; die Windenergie, die wir hoffentlich irgendwann im Überschuss produzieren werden, wird dank rein-elektrischer Fahrzeuge, elektrisch betriebener Luft-Wärmepumpen und eventuell auch durch Elektrolyse von Wasserstoff und Reformierung von Methan in diesen Segmenten entscheidende Beiträge leisten. Wenn nicht Windenergie, was dann? Einleitung und Forderung
Wälder und Waldschutz
Wirtschaftlichkeit
Windenergie in der Stromversorgung
Ressourcenverbrauch bei Windenergie
Strompreis
Privilegien und Subventionen
Netzstabilität
Schutz der Vögel und Fledermäuse
Landschaftsschutz
Schutz der Gesundheit
Windenergie in der gesamten Energieversorgung