Circa zwei Prozent der Landesfläche in jedem Bundesland sind erforderlich, um den notwendigen Beitrag der Windenergie - als sinnvolle Ergänzung zum Ausbau der Solarenergie - für die Energiewende zu leisten. Bayern ist weit davon entfernt. Die Einführung der 10H-Regel hat den Ausbau der Windenergie in Bayern nahezu vollständig zum Erliegen gebracht.
Mit der Regierungserklärung "Klimaland Bayern" vom Juli 2021 hat Ministerpräsident Söder diesem Fakt Rechnung getragen und erwägt die Entwicklung von Ausnahmetatbeständen, bei denen es eine erleichterte Möglichkeit mit einem Abstand von 1.000 Metern geben soll, beispielsweise beim Repowering, im Staatswald und in sensibler Form bei Vorrangflächen und vorbelasteten Gebieten.
Gerade im waldreichen Bayern bieten Wirtschaftswälder Standortpotenziale für Windenergieanlagen. Oft gelingt es dadurch, Abstände zur Wohnbebauung einfacher einzuhalten. Bevorzugt können dabei geschädigte Waldflächen - z.B. nach Sturmereignissen oder Schädlingsbefall - neu und besser strukturiert werden. Denn das Gesetz sieht eine Wiederaufforstung als Ausgleich für die Flächeninanspruchnahme vor. Wenn dies mit klimaresistenten und standortgetreuen Laubbäumen erfolgt, profitiert der Wald zweifach. Denn jedes Jahr spart die Windenergie in Deutschland mehrere Millionen Tonnen Treibhausgase ein, die anderweitig auf den Baumbestand einwirken würden. Klimaschutz ist längst auch Waldschutz geworden - da sollte auch Bayern einen fairen Beitrag leisten.
Eine neue Veröffentlichung des Bundesverbands WindEnergie präsentiert auf Basis umfassender Forschungsergebnisse eine Zusammenstellung zu "Windenergie im Forst": vom Flächenverbrauch, Planungsrecht, Veränderung unserer Wälder bis zur Auswirkung von Windenergieanlagen auf Tiere im Wald.
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