Weitgehend unbeachtet von der deutschen Öffentlichkeit und auch medial untergangen im Umfeld des Hamas-Überfalls und des Kriegs gegen die Ukraine ist die Verabschiedung des fit-for-55 Pakets der Europäischen Union. Fit-for-55 ist im Kern die konkrete Umsetzung der im „Green Deal“ konzipierten Klimaschutzagenda der EU.

Neben ordnungspolitischen Maßnahmen und Marktinstrumenten sieht das Paket verschärfte Klimaschutzmaßnahmen vor:

Bis 2030 wird beispielsweise das Minderungsziel des EU-Emissionshandels von -43% auf -61% hochgeschraubt, ein größerer Anteil an Emissionszertifikate wird gelöscht, die EU-Normen für den CO2 -Ausstoß von PKWs werden verschärft und vieles mehr.

In Summe ergibt sich dadurch auf nationaler Ebene ein wesentlich steilerer Hochlauf der CO2-Abgabe (auch bekannt als „CO2-Steuer“) als vor der Verabschiedung des Pakets. Häufig wird dies als Zusatzbelastung für Industrie und Wirtschaft gesehen. Weshalb der Emissionshandel jedoch vor allem aus ökonomischer Sicht so wichtig ist, kann hier <Link zu zweitem Artikel wird nachgereicht > nachgelesen werden. In Kürze zusammengefasst wurde der Emissionshandel eingeführt, weil er das effektivste Mittel ist, um den menschengemachten Klimawandel einzudämmen und damit die damit verbundenen Folgekosten möglichst gering zu halten.

Die Auswirkungen betreffen mittelbar alle Güter, die mit oder teilweise auf Basis von fossilen Rohstoffen hergestellt werden (z.B. ist Öl ein weit verbreiteter Grundstoff in der Herstellungskette unzähliger Produkte, deren Herstellung erfolgt zudem zu einem erheblichen Anteil mit aus Fossilen gewonnener Energie).  Unmittelbare Auswirkungen sind an der Tankstelle, beim Heizölkauf und bei der Gasrechnung zu erwarten.

Der CO2-Preis pro Tonne lag 2021 noch bei 25 € , heuer liegt er bei 45 €. Er wird 2025 auf 55 € steigen, 2026 sind 55 € -65 € vorgesehen.

Für eine Gasheizung mit jährlichem Verbrauch von 1500m³ (entspricht 15.000 kWh oder 3 Tonnen emittiertem CO2) bedeutet dies im laufenden Jahr eine Abgabe in Höhe von 3 x 45 € = 135 €, bzw. einem Aufschlag von knapp einem Cent/kWh auf den Gaspreis. Das dürfte je nach Gasversorgervertrag noch unterhalb von 10% der gesamten Gasrechnung liegen. Aber so wird es nicht bleiben.

Die gesetzliche Autorität, den CO2 Preis festzulegen liegt bis 2026 bei den nationalen Regierungen, hierzulande ist es das zuständige Ministerium BUM (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit), das den Gesetzentwurf zu Einbringung ist Parlament vorbereitet. Ab 2027 ist der Übergang in den europäischen Handel geplant. Die Preise dort werden sich dann durch Angebot und Nachfrage im Markt bilden und sind deshalb nicht genau vorhersagbar.

Es gibt allerdings  Studien, die die Entwicklung des EU-Emissionshandels sehr detailliert modellieren und daraus Aussagen für den zukünftigen CO2-Preis ableiten. Zuvorderst ist dort die Studie des Potsdamer Instituts für Klimafolgenforschung zu nennen:

Potsdam1.png

Quelle: https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=4373443

Der Studien zufolge könnte der CO2-Preis pro emittierte Tonne bereits deutlich vor 2030 bei über 100 € liegen und 2040 bei 200 €. Eine weitere Studie, von dem Mercato Research Institute hält bereits 2030 Preise von 300 € und 2040 von 400 € für möglich. Ob dieser Anstieg so eintrifft, ist nicht zu beantworten, da nationale Regierungen in der Umsetzung abweichen und/oder die EU-Regelwerke auch abschwächen oder verschärfen. Dessen ungeachtet bleibt festzuhalten, die CO2-Abgabe wird in den nächsten Jahren deutlich ansteigen und wird signifikant energieintensive Prozesse verteuern. Nicht von weit hergeholt sind deshalb Warnungen, dass sich Betreiber einer Gastherme während der Lebensdauer ihrer Heizquelle in einer Kostenfalle wiederfinden könnten. Auf alle Fälle sollten CO2-Preisszenarien bei einem Kostenvergleich einer Gastherme gegenüber einer Wärmepumpe einkalkuliert werden (Investition und Betriebskosten über die gesamte Anlagenlebensdauer).