Warum jetzt niemand sein Dach ungenutzt lassen sollte

Eigener Solarstrom macht dich unabhängig – und ist günstiger als jeder Stromtarif. Für Elektrizität vom Stromanbieter zahlst du ein Mehrfaches. Mit einer Solaranlage auf dem Hausdach kannst du etwa ein Drittel deines Bedarfs decken. Mit einem Batteriespeicher verdoppelt sich dieser Anteil.

Seit 30. Juli 2022 lohnt es sich auch wieder, den eigenen Solarstrom komplett ins Stromnetz zu speisen.

Mit dem neuen EEG 2023 gibt es noch weitere Verbesserungen:

  • Für Hausdachanlagen bis 10 Kilowatt Leistung steigt die über 20 Jahre garantierte Vergütung für eingespeisten Strom von 6,24 Cent auf nun 8,2 Cent pro Kilowattstunde.
  • Die Degression (also das Absinken) der gesetzlich festgelegten Vergütungssätze bis Anfang 2024 wird ausgesetzt und dann auf eine halbjährliche Degression umgestellt.
  • Künftig können Anlagen mit Voll- und Teileinspeisung kombiniert werden. Damit lohnt es sich, die Dächer voll zu belegen.
  • Und: Für Anlagen bis 30 Kilowatt installierte Leistung muss der Netzbetreiber nicht mehr anwesend sein, es reichen Elektrofachleute.

Das neue Steuerrecht für Photovoltaik-Anlagen löst einen Großteil der steuerlichen Probleme bei kleinen Photovoltaik-Anlagen und schafft die Steuerbürokratie bei diesen Anlagen weitgehend ab:

  • Bei der Umsatzsteuer wird ein neuer Steuersatz mit null Prozent eingeführt, der vielen Käufer*innen künftig praktisch eine Anschaffung ohne Mehrwertsteuer ermöglicht. Das gilt für Lieferung und Installation von PV-Anlagen bis 30 KW sowie Zubehör und Speicher.
  • Die Betreiber und Betreiberinnen kleiner Photovoltaik-Anlagen werden von der Einkommensteuer befreit, was sowohl für neue wie auch für bestehende Anlagen gilt.
  • Das Steuerberatungsgesetz wird so geändert, dass Lohnsteuerhilfevereine künftig die Einkommensteuererklärung auch für die Betreiber*innen von Photovoltaik-Anlagen erstellen dürfen, wenn sie von der Einkommensteuerbefreiung betroffen sind.

Detaillierte Informationen hat das PV-Magazin unter dem Titel „Null Prozent Umsatzsteuer für Photovoltaik-Anlagen ab 2023“ am 2.12.2022 veröffentlicht.

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